Gut informiert!
EINE UNTERKUNFT KAUFEN ODER VERKAUFEN?
1. Informieren Sie sich gründlich vor dem Kauf, vermeiden Sie Enttäuschungen!
Handeln Sie niemals impulsiv, wenn Sie den Kauf einer neuen oder gebrauchten Campingunterkunft erwägen. Fragen Sie im Voraus beim Campingplatzbetreiber nach dem gewünschten Stellplatz. Informieren Sie sich über die Allgemeinen Bedingungen, die Hausordnung, die Tarife und die eventuellen Zusatzkosten für die verschiedenen Anschlüsse Ihrer Unterkunft. Informieren Sie sich, welche Regelungen gelten, wenn Sie Ihre Unterkunft an Dritte vermieten möchten. Fragen Sie auch nach, welche Möglichkeiten es gibt, wenn Sie Ihre Unterkunft später verkaufen möchten und der derzeitige Stellplatz ebenfalls an den zukünftigen Eigentümer übertragen werden soll. Wenn Sie sich im Voraus gut informieren, vermeiden Sie Enttäuschungen und unnötige Kosten.
2. Bezahlen Sie für einen gebrauchten Wohnwagen lieber einen korrekten Preis!
Viele Privatleute bieten ihren Wohnwagen über Verkaufs-Websites an. Bei den dort angebotenen Verkaufspreisen wird häufig keine realistische Abschreibung des Original-Kaufwerts berücksichtigt. Kaufen Sie einen gebrauchten Wohnwagen daher am besten unter Vermittlung eines Campingplatzbetreibers. Er schlägt Ihnen auch gerne eventuelle Alternativen vor. Und wenn Sie über einen Campingplatzbetreiber kaufen, können Sie auch gleich den gewünschten Stellplatz auf dem Gelände bekommen.
3. Sie möchten einen Wohnwagen kaufen oder verkaufen, ohne den Stellplatz zu ändern? Fragen Sie im Voraus beim Campingplatzbetreiber nach!
Haben Sie den Kauf eines tollen Wohnwagens im Blick? Wenn der Wohnwagen dabei auf seinem derzeitigen Stellplatz stehen bleiben soll, dann müssen Sie als Käufer noch eine dritte Partei berücksichtigen: den Campingplatzbetreiber. Der Campingplatzbetreiber vermietet nämlich den Stellplatz, auf dem der zu verkaufende Wohnwagen steht. Der entsprechende Mietvertrag auf Namen des Verkäufers ist jedoch nicht automatisch auf den Namen des zukünftigen Eigentümers des Wohnwagens übertragbar. Informieren Sie sich hierzu vor Ihrem Kauf beim Campingplatzbetreiber.
Überlegen Sie, Ihren eigenen Wohnwagen zu verkaufen? Informieren Sie sich dann vor dem Verkauf ebenfalls erst beim Campingplatzbetreiber, welche Möglichkeiten es gibt und wie er Ihnen helfen kann. Dies könnte beispielsweise ein Vertrag darüber sein, dass der Campingplatzbetreiber für Sie beim Verkauf Ihres Wohnwagens als Vermittler auftritt.
4. Schließen Sie nach dem Kauf eine gute Versicherung ab!
Haben Sie einen Wohnwagen gekauft? Kümmern Sie sich direkt nach dem Kauf um eine gute Versicherung gegen Brand- und Sturmschäden und um eine Haftpflichtversicherung. Ohne geeignete Versicherung müssen Sie für einen eventuellen Schaden selbst aufkommen, und zwar nicht nur für den eigenen Schaden, sondern auch für den Schaden, der am Gelände oder Dritten entstanden ist. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung oder eventuell beim Campingplatzbetreiber.
5. Ein ständiger Wohnsitz auf dem Campingplatz ist nicht zugelassen!
Aufgrund der flämischen Raumordnungsgesetze dürfen Sie einen Campingplatz nicht als Ihren Hauptwohnsitz, ersten Wohnsitz oder als Zustellanschrift wählen. Zu diesen Gesetzen können Sie sich beim Campingplatzbetreiber informieren.