Häufig gestellte Fragen
Wie funktioniert www.dauerstellplatz.be?
Die Website www.camping.be ist ein Portal für Campingunternehmen, die Mitglied von RECREAD vzw, federatie van recreatieondernemers (Verband von Freizeitgestaltungsunternehmern) sind. Weitere Informationen finden Sie auf die Seite Über uns. RECREAD ist kein anerkanntes Reisebüro, kein Urlaubsanbieter und kein Vermittler bei der Vermietung von Stellplätzen oder Verkauf von Unterkünften, die auf dieser Website angeboten werden. Bei Beschwerden über Anbieter, die auf dieser Website vertreten sind, können Sie sich an RECREAD vzw wenden. Kontakt per E-Mail: info@recread.be
Worin besteht der Unterschied zwischen einem ‚Campingplatz‘ und einem ‚Ferienpark‘?
In Flandern sind verschiedene Bezeichnungen ausdrücklich von geltenden Gesetzen im Tourismusbereich geschützt. Diese Bezeichnungen werden auf unserer Website und von unseren Anbietern verwendet. Nur Betriebe, die bestimmte Normen erfüllen, dürfen diese geschützten Bezeichnungen verwenden. Hier eine kurze Zusammenfassung: Der Begriff 'camping' (Campingplatz) bezeichnet ein Campingunternehmen mit einem ausreichenden Angebot an Stellplätzen für touristische Reisende und Wohnmobile sowie an Mietunterkünften für Touristen. Der Begriff 'verblijfpark' (Ferienpark) bezeichnet Campingunternehmen, bei denen der Schwerpunkt auf einem Angebot für feste Campinggäste liegt, die für längere Zeit auf dem Platz bleiben, z. B. mit einem festen Standwohnwagen. Einige Ferienparks bieten auch einige Plätze für Touristen an, doch dies reicht dann nicht aus, um den Begriff ‚Campingplatz‘ verwenden zu können. Ein 'kampeerautoterrein' (Wohnmobilstellplatz) ist ein Gelände, auf dem ausschließlich Wohnmobile abgestellt werden dürfen. Ein 'vakantiepark' (Ferienhauspark) ist ein Unternehmen, in dem der größte Teil der Unterkünfte als Urlaubsunterkünfte von der Zentralverwaltung des Parks vermietet wird.
Was ist ein fester Stellplatz?
Wer das Leben im Freien liebt, jedoch nicht auf modernen und zeitgemäßen Komfort verzichten möchte, der kann auf Campingplätzen und in Ferienparks ein einzigartiges Angebot wahrnehmen: den ‚festen Stellplatz‘. Auf einem solchen festen Stellplatz können die Gäste ihren eigenen komfortablen Standwohnwagen als Ferienunterkunft aufstellen. Den Zeitraum und die Bedingungen, die für die Aufstellung Ihres Standwohnwagens auf einem festen Stellplatz gelten, vereinbaren Sie gemeinsam mit dem Vermieter dieses Geländes. Da die Miete für einen festen Stellplatz meist nur einmal im Jahr gezahlt wird, verwenden wir hierfür auch oft die Bezeichnung ‚Jahresstellplatz‘.
Darf ich den aktuellen Stellplatz behalten beim Kauf einer gebrauchten Unterkunft?
Haben Sie den Kauf eines tollen Wohnwagens im Blick? Wenn der Wohnwagen dabei auf seinem derzeitigen Stellplatz stehen bleiben soll, dann müssen Sie als Käufer noch eine dritte Partei berücksichtigen: den Campingplatzbetreiber. Der Campingplatzbetreiber vermietet nämlich den Stellplatz, auf dem der zu verkaufende Wohnwagen steht. Der entsprechende Mietvertrag auf Namen des Verkäufers ist jedoch nicht automatisch auf den Namen des zukünftigen Eigentümers des Wohnwagens übertragbar. Informieren Sie sich hierzu vor Ihrem Kauf beim Campingplatzbetreiber. Überlegen Sie, Ihren eigenen Wohnwagen zu verkaufen? Informieren Sie sich dann vor dem Verkauf ebenfalls erst beim Campingplatzbetreiber, welche Möglichkeiten es gibt und wie er Ihnen helfen kann. Dies könnte beispielsweise ein Vertrag darüber sein, dass der Campingplatzbetreiber für Sie beim Verkauf Ihres Wohnwagens als Vermittler auftritt.
Was kann ich auf meine Parzelle aufstellen?
Wenn Sie eine Parzelle gemietet haben, bedeutet das nicht, dass Sie alles, was Sie möchten, dort aufstellen dürfen. Jeder Campingplatzbetreiber muss sich an die strengen raumordnerischen Regelungen aus dem flämischen Beherbergungsdekret („Vlaams Logiesdecreet“) halten. In diesem Gesetz sind u.a. die Höchstanzahl von Personen pro Parzelle, die erlaubte Größe von gepflasterten Bereichen, die Aufbewahrungsschuppen und Zubehör wie Stufen und Terrassen geregelt. Die Einhaltung der flämischen Beherbergungsgesetze („Logieswetgeving“) wird vor Ort von der Agentschap Toerisme Vlaanderen überprüft. Selbstverständlich kann jeder Campingplatzbetreiber noch zusätzliche eigene Regelungen festlegen, um die qualitativ hochwertige Ausstrahlung seines Geländes zu unterstreichen. Der Campingplatzbetreiber ist die einzig richtige Informationsquelle für die geltende Hausordnung auf dem Gelände, auch was die zulässige Nutzung der Parzelle betrifft.
Darf ich auf einem Campingplatz meinen ersten Wohnsitz haben?
Aufgrund der in Flandern geltenden Gesetze zu Raumordnung und Tourismus ist es untersagt, in einer Ferienunterkunft zu wohnen, also eine solche Unterkunft als Hauptwohnsitz oder Zustellungsanschrift zu nutzen. In den Zonen, die staatlicherseits ausschließlich für Urlaubsaufenthalte bestimmt sind, können Sie sich also nicht permanent niederlassen. Wenn Sie dies dennoch tun, können Sie mit einer administrativen Geldbuße von der Gemeinde und/oder der übergeordneten Behörde bestraft werden; außerdem kündigt der Campingunternehmer Ihren Vertrag für den entsprechenden Stellplatz definitiv.
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Schicken Sie Ihre Frage bitte an info@recread.be.